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Für Journalisten

Für Journalisten

Im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der XXIX.Hansetagen” und Feierlichkeiten anlässlich des 1150.- jährigen Jubiläums vom Grossen Nowgorod 2009 wird die Organisierung des Internationalen Pressezentrums im Grossen Nowgorod geplant, seine Hauptfunktionen werden die Informationserteilung fürVeranstaltungen, die mit Vorbereitung und Durchführung der XXIX.Hansetagen” und Jubiläumsfeierlichkeiten verbunden sind, sowie Zusammenwirkung mit akkreditierten Journalisten. Zur Zeit wird die Vorbereitungsarbeit für Organisierung des Internationalen Pressezentrums durchgeführt. Kontakte für Massenmedienvertreter - Stadtverwaltungsabteilung (-pressezentrum) vom Grossen Nowgorod: Tel. (8162) 983-520, 983-519, e-mail: press@adm.nov.ru, Sal@ adm.nov.ru

Anhähernde Regeln

von Akkreditierung der Massenmedienvertreter für Veranstaltungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der XXIX.Hansetagen” und Feierlichkeiten anlässlich des 1150.- jährigen Jubiläums vom Grossen Nowgorod

1. Hauptregeln. 1.1. Die Akkreditierung der Massenmedienvertreter für Veranstaltungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der XXIX.Hansetagen” und Feierlichkeiten anlässlich des 1150.-jährigen Jubiläums vom Grossen Nowgorod führt das Internationale Pressezentrum, das auf Frist der Vorbereitung und Durchführung der XXIX.Hansetagen” und Feierlichkeiten anlässlich des 1150.- jährigen Jubiläums vom Grossen Nowgorod organisiert und weiter als Pressezentrum genannt wird. Es hat als Ziel

  • Sicherung der Journalisten- und Bürgerrechte auf Informationserhalten;

  • allseitige, völlige, operative und freie Verbreitung von objektiver Information über Veranstaltungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der XXIX.Hansetagen” und Feierlichkeiten anlässlich des 1150.- jährigen Jubiläums vom Grossen Nowgorod;

  • Schaffung der günstigen Atmosphäre für Berufstätigkeit der akkreditierten Journalisten auf gesetzlichem Wege.

1.2. Die Akkreditierung wird laut Gesetz der Russischen Föderation “Űber Massenmedien” durchgeführt.

1.3. Mit der Akkreditierung, den damit verbundenen Prozeduren und Mechanismen von Zusammenwirkung mit Massenmedienvertretern ist das Pressezentrum beauftragt.

2. Akkreditierungsarten. 2.1. Das Recht auf Akkreditierung haben offiziell registrierte Massenmedien der Russischen Föderation sowie Vertreter der ausländischen Massenmedien, die im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation akkreditiert sind.

Stammberichterstatter. 2.2. Die Stammberichterstattersakreditierung wird für Massenmedienvertreter, die die Veranstaltungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der XXIX.Hansetagen” und Feierlichkeiten anlässlich des 1150.-jährigen Jubiläums vom Grossen Nowgorod stets behandeln, durch.

Inhabersakkreditierung. 2.3. Die Inhabersakkreditierung wird für Massenmedienvertreter, die einige Veranstaltungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der XXIX.Hansetagen” und Feierlichkeiten anlässlich des 1150.-jährigen Jubiläums vom Grossen Nowgorod behandeln, durch.

3. Akkreditierungsordnung. 3.1. Das Pressezentrum verbreitet Information über Akkreditierungsordnung- und fristen für Massenmedienvertreter für Veranstaltungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der XXIX.Hansetagen” und Feierlichkeiten anlässlich des 1150.-jährigen Jubiläums vom Grossen Nowgorod im voraus.

3.2. Akkreditierungsdokumente:

1. Akkreditierungsanmeldung im ofiziellen Formular mit Unterschrift vom Leiter und durch Druck beglaubigt.

2. Kopie vom Staatsregistrierungszeugniss der Massenmedien.

3. Kopie von der Sendungslizenz (für elektronische Massenmedien).

4. Nötig ist die Ausfüllung der Registrierungskarte des Stammberichtserstatters und Inhabers, die durch Unterschrift vom Leiter und Druck beglaubigt ist. Die Akkreditierungsregistrierungskarte enthält folgende Angaben:

  • volle Bezeichnung vom Massenmedium, seiner Gründer oder Herausgeber, Satzungsvorschriften, Auflage, Periodizität, (für elektronische Massenmedien – Sendungskanal-und netz), eingetragene Geschäftsadresse der Massenmediumsredaktion, Verbreitungsregione, Postadresse (einschliesslich Leitzahl), Telefon-und Faxennummer der Redaktion, e-mail;

  • vollen Namen, Vornamen, Vatersnamen des zur Akkreditierung empfohlenen Journalisten, Amt, Haus-und Bürotelefonnummer (für Stammberichtserstatterskarte).

3.3. Die Massenmedien der ausländischen Staate melden zur Akkreditierung beim Vorhandensein der Akkreditierung vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation an.

3.4. Die Anmeldung zur Akkreditierung wird im Original angenommen. Die Anmeldung zur Akkreditierung, die den Forderungen von 3.2. der geltenden Ordnung nicht entspricht, wird nicht behandelt.

3.5. Das Massenmedium oder der empfohlene Journalist können die Verweigerung auf folgenden Gründen erhalten:

  • bei Einschliessung in die Anmeldung zur Akkreditierung von Angaben über das Massenmedium oder den Journalisten, die der Wirklichkeit nicht entsprechen;

  • bei der Anmeldung in für Akkreditierung nicht festgelegten Fristen (mit Aussnahme der Massenmedien, nach der Akkreditierungsfrist gegründet).

4. Formen und Mechanismen der Zusammenwirkung mit akkreditierten Journalisten. 4.1. Das Pressezentrum benachrichtigt akkreditierte Journalisten von geplanten Veranstaltungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der XXIX.Hansetagen” und Feierlichkeiten anlässlich des 1150.-jährigen Jubiläums vom Grossen Nowgorod.

4.2. Journalisten kommen zum Ort von offiziellen Veranstaltungen mit Stammberichtserstatters-und Inhabersakkreditierungskarten (mit Personalausweis).

4.3. Massenmedienvertreter haben das Recht,

  • den offenen Veranstaltungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der XXIX.Hansetagen” und Feierlichkeiten anlässlich des 1150.-jährigen Jubiläums vom Grossen Nowgorod beizuwohnen;

  • nötige Information von Pressezentrumsmitarbeitern einschliesslich in speziellen Briefingen, Treffen und Pressekonferenzen zu erhalten;

  • die für Veröffentlichung bestimmten Informations-und Auskunftsmateriale kennenzulernen sowie ihre elektronischen Kopien auf eigenen Trägern zu erhalten;

  • Hilfe des Pressezentrums in Informationstreffen, Gesprächen mit Teilnehmern der Massnahmen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der XXIX.Hansetagen” und Feierlichkeiten anlässlich des 1150.-jährigen Jubiläums vom Grossen Nowgorod zu nehmen;

  • Video-und Photomateriale des Pressezentrums in der festgelegten Reihenfolge zu benutzen;

  • Telephongeräte des Pressezentrums für Verbindung zu Redaktionen und Sendung der operativen Nachrichten, andere Fernmeldetechnik und Kopiergeräte zu benutzen.

4.4. Falls die Journalistenzahl in den Veranstaltungen auf Empfehlung des Protokolldienstes beschränkt wird, kommt die Zulassung der Journalisten nach den Listen, vom Pressezentrum aufgestellt, unter Berücksichtigung von Wünschen der Massenmedienvertreter.

4.5. Die Journalisten haben die Möglichkeit, offizielle Information, offizielle Dokumente, andere informativen Materiale zu erhalten.

4.6. In einzelnen Fällen, wenn die Kontakte mit den Massenmedienvertretern nicht vorgesehen sind, organisiert man laut Vereinbarung mit Versorgungsdienst die Protokollaufnahme, zu der nur Bildberichterstatter und Kameraleute zugelassen sind. Die Protokollaufnahme wird nur am für Massenmedienvertreter bestimmten Ort geführt.

5. Pflichten vom akkreditierten Massenmedienvertreter. 5.1. Der akkreditierte Journalist ist verpflichtet, alle Bestimmungen der geltenden Akkreditierungsordnung, die Betriebsordnung und die durch Dienstordnung bestimmten Verhaltensnormen zu beachten.

5.2. Nach der Erhaltung von dem Pressezentrum der offiziellen Dokumente und Materiale mit Zweck ihrer Verbreitung ist der Journalist auf Verletzung der Informationsganzheit, Verbreitung einzelner Dokumententhesen zu verzichten, wenn die Informationsbedeutung dadurch verletzt oder die Dokumentenausführung durch seine falsche Erläuterung diskreditiert wird.

5.3. Die Selbstkontrolle des akkreditierten Journalisten, seine Eigenverantwortung für Vorbereitung der Materiale von offiziellem Charakter auf Massenmedienverbreitung wird als notwendige Berufsforderung betrachtet.

5.4. Unzulässig ist die Journalisteneinmischung in den Ablauf von der Veranstaltung, zu deren Behandlung er eingeladen ist, mit Ausnahme von Fällen, wenn sie speziell für Massenmedien organisiert ist.

5.5. In von Dienstordnung bestimmten Fällen, ist die Inspektion und Durchsuchung von Photo-, Rundfunk-und Videotechnik, in besonderen Fällen Durchsuchung vom Journalisten durchzuführen.

5.6. Es wird empfohlen, damit die Journalisten sachliche Kleidungsstücke bei ihrer Berufstätigkeit während offiziellen Veranstaltungen tragen.

5.7. Am Veranstaltungsort wird den Journalisten empfohlen, Mobilfernmeldegeräte auszuschalten.

6. Akkreditierungsentzug der Massenmedien oder des von ihnen vertretenen Journalisten. 6.1. Die Akkreditierung des Journalisten wird entzogen, wenn die geltenden Regeln von ihm oder der Massenmedienredaktion verletzt sind oder wenn die Fälle, vorgesehen vom Gesetz der Russischen Föderation “Űber Massenmedien”, vorkommen.

6.2. Die Akkreditierung wird für ungültig erklärt, falls die Massenmedien ihre Tätigkeit aufhören oder einstellt.

7. Anfechtungsverfahren von Handlungen und Entscheidungen der Akkreditierungsorganisation. 7.1. Akkreditierungsabsage, -entzug sowie Rechtsverletzung vom akkreditierten Journalisten sind laut geltender Gesetzgebung der Russischen Föderation zu appellieren.

Das Dokument war aufgrund des Gesetzes der Russischen Föderation “Űber Massenmedien”vorbereitet.

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