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Für Journalisten
Für JournalistenIm Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der XXIX.Hansetagen” und Feierlichkeiten anlässlich des 1150.- jährigen Jubiläums vom Grossen Nowgorod 2009 wird die Organisierung des Internationalen Pressezentrums im Grossen Nowgorod geplant, seine Hauptfunktionen werden die Informationserteilung fürVeranstaltungen, die mit Vorbereitung und Durchführung der XXIX.Hansetagen” und Jubiläumsfeierlichkeiten verbunden sind, sowie Zusammenwirkung mit akkreditierten Journalisten. Zur Zeit wird die Vorbereitungsarbeit für Organisierung des Internationalen Pressezentrums durchgeführt. Kontakte für Massenmedienvertreter - Stadtverwaltungsabteilung (-pressezentrum) vom Grossen Nowgorod: Tel. (8162) 983-520, 983-519, e-mail: press@adm.nov.ru, Sal@ adm.nov.ru
Anhähernde Regeln von Akkreditierung der Massenmedienvertreter für Veranstaltungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der XXIX.Hansetagen” und Feierlichkeiten anlässlich des 1150.- jährigen Jubiläums vom Grossen Nowgorod 1. Hauptregeln. 1.1. Die Akkreditierung der Massenmedienvertreter für Veranstaltungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der XXIX.Hansetagen” und Feierlichkeiten anlässlich des 1150.-jährigen Jubiläums vom Grossen Nowgorod führt das Internationale Pressezentrum, das auf Frist der Vorbereitung und Durchführung der XXIX.Hansetagen” und Feierlichkeiten anlässlich des 1150.- jährigen Jubiläums vom Grossen Nowgorod organisiert und weiter als Pressezentrum genannt wird. Es hat als Ziel
1.2. Die Akkreditierung wird laut Gesetz der Russischen Föderation “Űber Massenmedien” durchgeführt. 1.3. Mit der Akkreditierung, den damit verbundenen Prozeduren und Mechanismen von Zusammenwirkung mit Massenmedienvertretern ist das Pressezentrum beauftragt. 2. Akkreditierungsarten. 2.1. Das Recht auf Akkreditierung haben offiziell registrierte Massenmedien der Russischen Föderation sowie Vertreter der ausländischen Massenmedien, die im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation akkreditiert sind. Stammberichterstatter. 2.2. Die Stammberichterstattersakreditierung wird für Massenmedienvertreter, die die Veranstaltungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der XXIX.Hansetagen” und Feierlichkeiten anlässlich des 1150.-jährigen Jubiläums vom Grossen Nowgorod stets behandeln, durch. Inhabersakkreditierung. 2.3. Die Inhabersakkreditierung wird für Massenmedienvertreter, die einige Veranstaltungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der XXIX.Hansetagen” und Feierlichkeiten anlässlich des 1150.-jährigen Jubiläums vom Grossen Nowgorod behandeln, durch. 3. Akkreditierungsordnung. 3.1. Das Pressezentrum verbreitet Information über Akkreditierungsordnung- und fristen für Massenmedienvertreter für Veranstaltungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der XXIX.Hansetagen” und Feierlichkeiten anlässlich des 1150.-jährigen Jubiläums vom Grossen Nowgorod im voraus. 3.2. Akkreditierungsdokumente: 1. Akkreditierungsanmeldung im ofiziellen Formular mit Unterschrift vom Leiter und durch Druck beglaubigt. 2. Kopie vom Staatsregistrierungszeugniss der Massenmedien. 3. Kopie von der Sendungslizenz (für elektronische Massenmedien). 4. Nötig ist die Ausfüllung der Registrierungskarte des Stammberichtserstatters und Inhabers, die durch Unterschrift vom Leiter und Druck beglaubigt ist. Die Akkreditierungsregistrierungskarte enthält folgende Angaben:
3.3. Die Massenmedien der ausländischen Staate melden zur Akkreditierung beim Vorhandensein der Akkreditierung vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation an. 3.4. Die Anmeldung zur Akkreditierung wird im Original angenommen. Die Anmeldung zur Akkreditierung, die den Forderungen von 3.2. der geltenden Ordnung nicht entspricht, wird nicht behandelt. 3.5. Das Massenmedium oder der empfohlene Journalist können die Verweigerung auf folgenden Gründen erhalten:
4. Formen und Mechanismen der Zusammenwirkung mit akkreditierten Journalisten. 4.1. Das Pressezentrum benachrichtigt akkreditierte Journalisten von geplanten Veranstaltungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der XXIX.Hansetagen” und Feierlichkeiten anlässlich des 1150.-jährigen Jubiläums vom Grossen Nowgorod. 4.2. Journalisten kommen zum Ort von offiziellen Veranstaltungen mit Stammberichtserstatters-und Inhabersakkreditierungskarten (mit Personalausweis). 4.3. Massenmedienvertreter haben das Recht,
4.4. Falls die Journalistenzahl in den Veranstaltungen auf Empfehlung des Protokolldienstes beschränkt wird, kommt die Zulassung der Journalisten nach den Listen, vom Pressezentrum aufgestellt, unter Berücksichtigung von Wünschen der Massenmedienvertreter. 4.5. Die Journalisten haben die Möglichkeit, offizielle Information, offizielle Dokumente, andere informativen Materiale zu erhalten. 4.6. In einzelnen Fällen, wenn die Kontakte mit den Massenmedienvertretern nicht vorgesehen sind, organisiert man laut Vereinbarung mit Versorgungsdienst die Protokollaufnahme, zu der nur Bildberichterstatter und Kameraleute zugelassen sind. Die Protokollaufnahme wird nur am für Massenmedienvertreter bestimmten Ort geführt. 5. Pflichten vom akkreditierten Massenmedienvertreter. 5.1. Der akkreditierte Journalist ist verpflichtet, alle Bestimmungen der geltenden Akkreditierungsordnung, die Betriebsordnung und die durch Dienstordnung bestimmten Verhaltensnormen zu beachten. 5.2. Nach der Erhaltung von dem Pressezentrum der offiziellen Dokumente und Materiale mit Zweck ihrer Verbreitung ist der Journalist auf Verletzung der Informationsganzheit, Verbreitung einzelner Dokumententhesen zu verzichten, wenn die Informationsbedeutung dadurch verletzt oder die Dokumentenausführung durch seine falsche Erläuterung diskreditiert wird. 5.3. Die Selbstkontrolle des akkreditierten Journalisten, seine Eigenverantwortung für Vorbereitung der Materiale von offiziellem Charakter auf Massenmedienverbreitung wird als notwendige Berufsforderung betrachtet. 5.4. Unzulässig ist die Journalisteneinmischung in den Ablauf von der Veranstaltung, zu deren Behandlung er eingeladen ist, mit Ausnahme von Fällen, wenn sie speziell für Massenmedien organisiert ist. 5.5. In von Dienstordnung bestimmten Fällen, ist die Inspektion und Durchsuchung von Photo-, Rundfunk-und Videotechnik, in besonderen Fällen Durchsuchung vom Journalisten durchzuführen. 5.6. Es wird empfohlen, damit die Journalisten sachliche Kleidungsstücke bei ihrer Berufstätigkeit während offiziellen Veranstaltungen tragen. 5.7. Am Veranstaltungsort wird den Journalisten empfohlen, Mobilfernmeldegeräte auszuschalten. 6. Akkreditierungsentzug der Massenmedien oder des von ihnen vertretenen Journalisten. 6.1. Die Akkreditierung des Journalisten wird entzogen, wenn die geltenden Regeln von ihm oder der Massenmedienredaktion verletzt sind oder wenn die Fälle, vorgesehen vom Gesetz der Russischen Föderation “Űber Massenmedien”, vorkommen. 6.2. Die Akkreditierung wird für ungültig erklärt, falls die Massenmedien ihre Tätigkeit aufhören oder einstellt. 7. Anfechtungsverfahren von Handlungen und Entscheidungen der Akkreditierungsorganisation. 7.1. Akkreditierungsabsage, -entzug sowie Rechtsverletzung vom akkreditierten Journalisten sind laut geltender Gesetzgebung der Russischen Föderation zu appellieren. Das Dokument war aufgrund des Gesetzes der Russischen Föderation “Űber Massenmedien”vorbereitet. |
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